Virtueller Austausch zum ESF-Programm unternehmensWert:Mensch

Auf Initiative der drei sächsischen „uWM„-Erstberatungsstellen ATB Arbeit, Technik und Bildung gGmbH, RKW Sachsen GmbH sowie Arbeit und Leben Sachsen e.V. trafen sich am 12. November 2020 Berater:innen und Akteure aus der Forschung zum gegenseitigen Austausch. Auch drei Unternehmen waren eingeladen, um zusammen mit ihren Prozessberater:innen ihre Erfahrungen aus dem Programm „uWM plus“ zu teilen und vorzustellen. Unterstützt wurden sie bei der Durchführung vom Zentrum digitale Arbeit, um thematische Schwerpunkte und die Erfolgsfaktoren der „uWM plus„-Projekte sichtbar zu machen.

Folgende positiven Effekte hoben die beteiligten Betriebe aus der Teilnahme an „uWM plus“ hervor:

  • eine verbesserte interne und externe Kommunikation
  • stärkere Akzeptanz beim Einsatz digitaler Werkzeuge
  • eine höhere Motivation und Beteiligung der Beschäftigten
  • positive Effekte in der Unternehmenskultur und dem Betriebsklima
  • ein erkennbarer Mehrwert im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • und eine größere Effizienz in den Arbeitsabläufen.

    Durch das ESF-Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch plus“ sollen Digitalisierungsprozesse unter Anwendung einer agilen Methode und durch Einbeziehung der Beschäftigten in Unternehmen ermöglicht werden. Das Programm leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung der Unternehmens- sowie der Arbeitskultur. Dabei ist ein gewisser Grad an Beteiligung der Beschäftigten bei der Gestaltung ihrer Arbeitsprozesse entscheidend. „uWM plus“ stellt eine ideale Ergänzung zum Programmzweig „uWM“ dar, der mit seinem Ansatz die mitarbeiterorientierte Personalarbeit fördert.

Informationen zum Programm „unternehmensWert:Mensch

unternehmensWert:Mensch (uWM)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Es unterstützt Unternehmen niedrigschwellig und individuell bei der Gestaltung einer zukunftsgerechten Personalpolitik und stößt unter Beteiligung der Beschäftigten nachhaltige Veränderungen an.

Folgende Kriterien müssen Unternehmen für eine Förderung erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland,
  • geringerer Jahresumsatz als 50 Mio. EUR oder geringere Jahresbilanzsumme als 43 Mio. EUR,
  • das Unternehmen besteht seit mindestens zwei Jahren,
  • weniger als 250 Beschäftigte,
  • mindestens eine:n sozialversicherungspflichtige:n Beschäftigte:n in Vollzeit.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf dem ESF-Webportal sowie auf der Programmwebsite.

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