Steuerentlastungen bei der Weiterbildung

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten Weiterbildungen, blieben die Leistungen bislang nur dann steuerfrei, wenn sie arbeitsplatzbezogen waren. Diese Einschränkung fällt weg. Weiterbildungen sind künftig auch dann von der Steuer befreit, wenn sie lediglich „die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers verbessern“ – wie etwa bei Sprach- oder Computerkursen.