Finanzielle Hilfe für ausbildende Betriebe in Sachsen
05.07.2022
Viele Unternehmen möchten Ausbildungsplätze anbieten, sind jedoch aufgrund monetärer Belastungen unsicher und wünschen sich finanzielle Unterstützung. Wir haben Tipps zusammengestellt, die Ihnen bei der Sicherstellung Ihrer Ausbildungsplätze helfen können:

Einschränkungen durch Corona-Krise:
Unterstützung bietet die Bundesagentur für Arbeit mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Mit der Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus (für Betriebe, die trotz Corona-Krise ihre Ausbildungsplätze halten oder sogar erhöhen konnten) können KMU eine Prämie erhalten, wenn für das laufende Ausbildungsjahr ebenso viele Ausbildungsverträge wie in den Vorjahren abgeschlossen wurden. Übernimmt ein Betrieb Auszubildende aus einem insolventen Betrieb oder ermöglicht es, die Ausbildung abzuschließen, kann das Unternehmen eine Übernahmeprämie in Höhe von 6.000 Euro erhalten.
Individuelle Maßnahmenpakete für Betriebe:
Wer körperlich oder geistig beeinträchtigten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellt, kann einen Ausbildungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Dieser kann bis zu 80 Prozent des Gehalts betragen und wird über die gesamte Zeit der Ausbildung gewährt. Zudem ist die Kostenübernahme für behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes möglich sowie weitere Zuschüsse bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.
Eingliederung in das Arbeitsleben:
Bei jungen Menschen mit Sprach- oder Bildungsdefizit können mit der Maßnahme Ausbildungsbegleitende Hilfen individuelle Maßnahmepakete für den Betrieb entwickelt werden, beispielsweise in Form von Deutschunterricht. Jugendliche mit schwachem Schulabschluss oder Migrationshintergrund können auch durch die Assistierte Ausbildung unterstützt werden. Als Vorbereitung für die Lehre im Betrieb können Jugendliche durch die sogenannten Einstiegsqualifizierung gefördert werden.
Hinweis für Auszubildende: Jugendliche mit geringem Gehalt, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können eine Berufsausbildungshilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Höhe des Zuschusses wird nach der Wohnsituation und dem Einkommen der Eltern als auch des Azubis berechnet.
Spezielle Förderprogramme für Sachsen:
Durch das ReactEU-Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen – betriebliche Weiterbildung“ können neben Beschäftigten auch Auszubildenden in Betrieben mit bis zu 200 Mitarbeitern an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben. Dabei werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten gefördert. Zur Antragsstellung der SAB.
Bildrechte: pch.vector – freepik.com
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